Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Eichsfeld startet einen neuen Projektaufruf und ist wieder auf der Suche nach Maßnahmen mit einem Mehrwert für das Eichsfeld. Sie haben eine innovative Projektidee, die unsere Orte und Landschaften positiv gestaltet oder den Zusammenhalt in der Region fördert? Dann können Sie sich ab sofort bis spätestens 30.09.2026 bei uns bewerben.
Was sollte mein Projekt beinhalten?
Was wird nicht gefördert?
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchgemeinden oder Privatpersonen aus dem Landkreis Eichsfeld.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Bewerbung einreichen möchte?
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor Einreichung der Bewerbung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.
Ihre Ansprechpartner vom LEADER-Regionalmanagement:
Katrin Oberthür (Tel.: 03606/ 655 109)
Heike Neugebauer (Tel.: 0361/4413111)
E-Mail: rm.eichsfeld@thlg.de
Wie ist das Verfahren organisiert? Welchen Fristen muss ich einhalten?
Zunächst wird Ihr Projekt von der RAG Eichsfeld geprüft und muss im anschließenden Auswahlverfahren als förderwürdig eingestuft werden. Dafür ist bis spätestens 30. September 2026 eine Projektskizze in Form eines Projektfragebogens bei der RAG einzureichen. Darin machen Sie Angaben zu:
Der Projektfragebogen ist hier zu finden: https://www.survio.com/survey/d/S2Z9A7K0X3Y9A4L0R
Was passiert nach meinem Ausfüllen des Projektfragebogens?
Die Projektanfragen werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 durch den Fachbeirat der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach Art des Antragstellers und der geplanten Maßnahme und beträgt zwischen 35% und 75% der Gesamtkosten. Insgesamt kann ein Vorhaben einen maximalen Zuschuss von 100.000 € erhalten. Die Auswahlentscheidung erfolgt voraussichtlich bis Ende 2026. Die Umsetzung beginnt dann frühestens ab Mai 2027 und kann für die Jahre 2027, 2028 und 2029 beantragt werden.
Wo und bis wann stelle ich den eigentlichen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung?
Nur wenn die RAG Ihr Projekt positiv bewertet, also die Förderwürdigkeit festgestellt hat, können Sie danach (bis spätestens 15. Februar 2027) den eigentlichen Förderantrag einreichen. Dafür hat das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR das Portal PORTIA bereitgestellt. Informationen und Links zu PORTIA finden Sie am auf der Website des TLLLR unter https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia
Wichtig: Erst bei positiver Bewertung der Förderwürdigkeit durch die RAG kann das Antragsverfahren in PORTIA abgeschlossen werden.
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