ILE-LEADER-Bonus

 
 

Für investive Vorhaben, die innovativ und/oder besonders raumwirksam sind sowie der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) dienen, können die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum entscheidet abschließend über die Vergabe des LEADER-Bonus. Die RAG prüft lediglich den Bezug zur regionalen Entwicklungsstrategie und bestätigt dies mittels des jeweiligen Formblattes, welche Sie hier finden können.