RAG Eichsfeld zieht Zwischenbilanz - aktueller Projektaufruf bis zum 30. Oktober 2021 verlängert

 
 

Anlässlich der aktuellen Übergangsphase zwischen zwei Förderperioden kamen am 30. September Akteure und Partner der RAG Eichsfeld im Klostergarten des Familienzentrums „Kloster Kerbscher Berg“ in Dingelstädt zusammen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Im Rahmen einer thüringenweiten Tour machte an diesem Tag das LEADER-Mobil im Eichsfeld Station. Multimedial stellte Matthias Greder vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Leuchtturm-Projekte aus ganz Thüringen vor. Landrat und RAG-Vorsitzender, Dr. Werner Henning, dankte allen beteiligten Akteuren für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und resümierte, dass viele substanzielle Projekte über LEADER im Landkreis umgesetzt werden konnten. „Laut Beantragung steckt hinter den seit 2015 insgesamt 112 bewilligten Vorhaben ein Gesamtinvestitionsvolumen von über fünf Millionen Euro in die Region“ ergänzte LEADER-Managerin Anne-Marie Born.

Unter der Moderation von Dr. Torsten W. Müller berichteten einige Projektträger in einer Podiumsdiskussion über ihre Erfahrungswerte mit dem LEADER-Programm, bei dem als Besonderheit die Akteure vor Ort über die Verwendung der Mittel entscheiden. „Ohne das Förderprogramm hätten wir die beantragten Maßnahmen, wie etwa den Skywalk und den neuen TOP-Wanderweg nicht umsetzen können“, schilderte beispielsweise Margit Ertmer, Bürgermeisterin der Landgemeinde Sonnenstein. Andreas Fernkorn, Bürgermeister der Stadt Dingelstädt und selbst Vorstandsmitglied der RAG, hob derweil das konstruktive Miteinander zwischen Fachbeirat und Vorstand der RAG hervor, die inhaltlich über jeden gestellten Antrag beraten und eine Rangfolge der Projekte erstellen. Anschließend besuchten die LEADER-Akteure die Klosterkirche des Kerbschen Bergs, wobei Details zur vorgesehenen Umgestaltung als Familienkirche - ebenfalls ein LEADER-Projekt - vorgestellt wurden und das Saxophonquintett um Wolfgang Busse musikalisch untermalte.

„Das Förderprogramm wird sehr gut angenommen und es stehen auch für die Übergangszeit Fördermittel bereit. Aufgrund des Bedarfs haben wir den Einreichungstermin des aktuellen Projektaufrufs bis zum 30. Oktober 2021 verlängert“, so LEADER-Managerin Anne-Marie Born. „Weiterhin gibt es erfreulicherweise für Kommunen in den Jahren 2022 und 2023 zusätzliche Mittel, die vorzugsweise für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung genutzt werden sollen“, so Anne-Marie Born weiter. Dementsprechend ruft die RAG neben dem aktuell noch bis zum 30.10.2021 laufenden Projektaufruf kommunale Antragsteller dazu auf, bis zum 15.01.2022 Anträge zum Thema Digitalisierung bei der RAG einzureichen (inhaltliche Anregungen untenstehend). Die Antragstellung kann mit dem LEADER-Antragsformular erfolgen, die Förderquote beträgt 65 Prozent.

Interessenten werden gebeten, sich im Vorfeld der Antragstellung unter Tel.: 03606-655/103 oder per E-Mail unter a.born@thlg.de an das LEADER-Management zu wenden.

Inhaltliche Anregungen zum Projektaufruf Digitalisierung (nur für Kommunen als Antragsteller):

• digitale Vermarktung von regionalen Produkten z.B. digitaler Marktplatz, digitale Einkaufsführer im Sinne eines Regionalportals

• Entwicklung von digitalen Angeboten zur Aufklärung von Natur- & Umwelt(-schutz) auch in Verbindung mit spielerischen oder Mitmachansätzen z.B. digitale Lernspiele, digitale Lernstationen "heimische Tiere und Pflanzen"

• Entwicklung digitaler Tourismus- und Kulturangebote inklusive Anschaffung von multimedialer Ausstattung (für Museen, POIs) z.B. Rundgänge (Museum oder Wanderwege), digitale Führungen über Museumswebseite/-app, virtueller 360-Gradrundgang, Multimediastationen

• Errichtung von smarten öffentlichen Spielplätzen z.B. Spielgeräte

• digitales Tourismusmarketing auch in Verbindung mit spielerischen oder Mitmachansätzen z.B. digitales Spiel zum Kennenlernen und Vermarkten der Region

• digitale Aufbereitung besonderer Orts- und Regionsmerkmale z.B. multimediale Infopoints an Denkmälern, digitale Archivierung von historischen Unterlagen wie Ortschroniken, digitale Modellprojekte zur Wahrung von Dialekten, Wortschätzen etc.

Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen, da es hierfür separate Förderprogramme gibt:

• Umsetzung von hoheitlichen Aufgaben

• Umsetzung von Projekten zur Umsetzung der digitalen Verwaltung z. B. Einführung E-Akte, Anschaffung von Tablets für die „reguläre Verwaltungsarbeit“

• Umsetzung von Projekte zur Optimierung der Landwirtschaft z.B. Drohneneinsatz

• Errichtung von Solaranlagen

• Errichtung von E-Ladesäulen

• Umsetzung von Modellprojekten zum autonomen Fahren, z.B. autonom fahrender Bus

• Errichtung von Mobilitätsstationen, u.a. zur Bündelung des ÖPNV, für Sharing-Angebote, Mitfahrbänke, Packstationen, WLAN, Ladeinfrastruktur