Ihre Projektideen sind gefragt! – Aufruf für LEADER-Projekte bis 30.09.2025

 
 

Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Eichsfeld ist wieder auf der Suche nach Maßnahmen mit einem Mehrwert für unsere Heimatregion, die unsere Orte und Landschaften positiv gestalten. Wenn Sie eine innovative Projektidee haben, die mit Fördermitteln unterstützt werden soll, können Sie sich ab sofort bei uns bewerben.

Was sollte mein Projekt beinhalten?
innovativer Ansatz (keine reinen Sanierungsmaßnahmen),
regionale Bedeutung und
mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Lebensqualität und Grundversorgung / Natur und Umwelt / Tourismus und Naherholung

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Kirchgemeinden oder Privatpersonen aus dem Landkreis Eichsfeld.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Antrag stellen möchte?
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor der Antragstellung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner vom LEADER-Regionalmanagement:
Katrin Oberthür (Tel.: 03606/ 655 109)
Heike Neugebauer (Tel.: 0361/4413111)
E-Mail: rm.eichsfeld@thlg.de

Wie ist das Verfahren organisiert? Welchen Fristen muss ich einhalten?
Zunächst wird Ihr Projekt von der RAG Eichsfeld geprüft und muss im anschließenden Auswahlverfahren als förderwürdig eingestuft werden. Dafür ist bis spätestens 30. September 2025 eine Projektskizze in Form eines Projektfragebogens bei der RAG einzureichen. Darin machen Sie Angaben zu:

- Ihrem Vorhaben (Was wollen Sie umsetzen?)
- den geschätzten Gesamtkosten
- ggf. notwendigen Genehmigungen

Der Projektfragebogen ist hier zu finden: 
https://www.survio.com/survey/d/A2X3A8J3H4X3O8K1H

Was passiert nach meinem Ausfüllen des Projektfragebogens?
Die Projektanfragen werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 durch den Fachbeirat der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach Art des Antragstellers und der geplanten Maßnahme und beträgt zwischen 35% und 75% der Gesamtkosten. Insgesamt kann ein Vorhaben einen maximalen Zuschuss von 100.000 € erhalten. Die Auswahlentscheidung erfolgt voraussichtlich bis Ende 2025. Die Umsetzung beginnt dann frühestens ab Mai 2026 und kann für die Jahre 2026. 2027 und 2028 beantragt werden.

Wo und bis wann stelle ich den eigentlichen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung?
Nur wenn die RAG Ihr Projekt positiv bewertet, also die Förderwürdigkeit festgestellt hat, können Sie danach (bis spätestens 15. Februar 2026) den eigentlichen Förderantrag einreichen. Dafür hat das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR das Portal PORTIA bereitgestellt. Informationen und Links zu PORTIA finden Sie am auf der Website des TLLLR unter https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia

Wichtig: Erst bei positiver Bewertung der Förderwürdigkeit durch die RAG kann das Antragsverfahren in PORTIA abgeschlossen werden.       

Um sich auf das neue online-Antragsverfahren vorzubereiten, bietet das TLLLR für alle Antragsteller zentrale Schulungen zum Umgang mit dem Portal PORTIA an.

26. August 2025 – Bereich Gotha, Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung, Bahnhofstraße 6–8, 99867 Gotha (Hörsaal, Haus IV); Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 15. August 2025 zur Teilnahme an einer der Schulungen per E-Mail an:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Geben Sie dabei bitte den Namen Ihrer Institution und die Anzahl der teilnehmenden Personen an.

Was bedeutet eigentlich LEADER?
Der Begriff LEADER stammt aus dem Französischen (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) und bedeutet so viel wie die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Einst der Name eines Förderprogramms der Europäischen Union steht er heute für eine Herangehensweise: Akteure vor Ort entscheiden über die Vergabe der Fördergelder, die der Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. der jeweiligen LEADER-Regionen dienen. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

 

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FAQs Projektaufruf 2025434.9 KB
Inhalte des Fragebogens403.85 KB